Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nero Autoglas
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Nero Autoglas Inh. Nadine Fenten und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Nero Autoglas nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.Wird die Terminvereinbarung vom Kunden/Interessenten nicht eingehalten, so kann die Firma Nero Autoglas gegenüber dem Kunden/Interessenten als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 50,00 EUR geltend machen.
Angebote
Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Preises vor.
Vorlagen/Layouts/Entwürfe
Überarbeitung und Digitalisierung der von Ihnen gelieferten Vorlagen, werden nach Zeit und Aufwand berechnet.
Layouts, Satz, Litho´s, Text, Retusche und Proof´s werden gesondert berechnet.
Bestellungen, Genehmigungen, Statik
Alle Bestellungen sind in Schriftform einzureichen. Für Fehler bei der Übermittlung, sowie weitere Fehler, wie z.B. durch keine deutliche geschriebene Bestellung, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Es werden keine EC- oder Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen per Scheck akzeptiert.Bei Vertragsabschluss, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Die Anzahlung hat sofort und ohne Abzug nach Zugang der Auftragsbestätigung per Überweisung oder Barzahlung zu erfolgen. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen sowie Termine frei oder weiter zugeben und schließlich vom Vertrag ganz zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keinen Anspruch auf Schadenersatz herleiten. Im Falle einer Stornierung seitens des Kunden in einem solchen Fall gelten die Regeln des § 4.4.Die Restsumme des Auftragswertes ist sofort nach Auftragserfüllung mit Zustellung der Rechnung ohne Abzüge fällig und ist zahlbar per Überweisung auf das Geschäftskonto der Firma Nero Autoglas Nadine Fenten.Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen, bei Überschreitung des Zahlungszieles innerhalb von 10 Tagen, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatzes. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschadens unsererseits wird hierdurch nicht berührt.
Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.
Fahrzeugbeschriftung/Fahrzeugfolierung/Fahrzeugteilfolierung
Das Fahrzeug muss sauber und Fettfrei übergeben werden. Vor der Abgabe des Fahrzeugs müssen alle Flächen gewaschen werden. Das Fahrzeug muss trocken sein. Anbauteile wie z.B. Blinker, Logos etc. müssen von Auftragsgeber entfernt werden, damit die Montage fachgerecht durchgeführt werden kann. Rost, Silikon oder Gummi werden nicht beklebt. Es werden nur glatte Flächen mit der Folie beschichtet. Auf Kunststoffen mit einer Struktur, wird die Haftung der Folie nicht gewährleistet.Da die Beschriftung/Folierung nur oberflächlich erfolgen, ist es möglich, dass die Fahrzeugfarbe zum Teil sichtbar bleibt, wie zu Beispiel in den Fugen. Die Folienbreite beträgt bis zur 1500 mm. wir behalten uns das Recht für eine Überlappung der Folie von bis zu 10mm. Die Überlappung erfolgt in Fahrtrichtung. Staubeinschlüsse bei der Montage der Beschriftung / Folierung lassen sich nicht vermeiden. Eine Folierung, egal ob Teil- oder Voll-, ist eine rein optische Veränderung des Fahrzeuges aus der Ferne!
KFZ – Tönung
Bei KFZ-Tönungsfolie geben wir auf die Montage 1 Jahr Garantie. Auf die von uns gelieferte Folie beachten Sie das jeweilige Datenschutzblatt für die Garantiezeit.Bei defektem Glas oder Glasunebenheiten, kann es zu Bläschen kommen. Dies ist bei der Montage der KFZ – Tönung nicht vermeidbar. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine KFZ-Tönungen völlig Staub oder Fehlerfrei zu montieren. Wir weisen darauf hin dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt. Bei Limousinen kommt es im unteren Bereich der Scheibe, oft zu Haftproblemen der Tönungsfolie, da Verkleidungen sehr dicht und eng an der Scheibe anliegen, deshalb kann es vorkommen, dass an manchen Stellen die Folie nicht korrekt haftet.An verstellbaren Fenstern wird die KFZ – Tönungsfolie im geschlossenen Zustand montiert. Am Rand kann bis zu 5mm zum Scheibenrand ein Blitz entstehen. Kleine Punkte im Sichtbereich sind normal, da jedes Fahrzeug nicht 100% sauber ist und verfügt immer über Staub und Dreck. Vor der Abgabe des Fahrzeugs zum genannten Termin für die KFZ – Tönung, muss der Kunde eine grobe Reinigung des Innenraums durchführen.Evtl. Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen in einer Schriftform vorgelegt werden. Eine Nachbesserung steht jeden Kunden zu. Bei Fahrzeugen ohne Punkterand bleibt ein ca.2-5 mm schmaler milchiger Effekt bis zum Seitenrand bestehen, dieser kann auch unter Umständen ungleichmäßig verlaufen. Bei Fahrzeugen mit gepunkteten Rand (Siebdruck) haftet die Folie nicht direkt nach der Montage. Sobald die Montageflüssigkeit verdünstet ist, reicht es aus, die gepunktete Siebdruckstelle (milchiger Effekt) mit dem Finger oder einem Rakel anzudrücken. Wir haben keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung an der gepunkteten Siebdruckstelle. Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern ist die Demontage der Scheiben nötig, um die Folie sauber unter dem Haltern zu verlegen. Hierbei kann es vorkommen das einzelne Schrauben fest sitzen und ausgebohrt werden müssen. Es kann vorkommen dass eine Teilung der Heckscheibenfolie bei bestimmten Fahrzeugen erforderlich ist. Es ist unbedingt zu beachten dass nach der Montage der KFZ – Tönungsfolie, alle getönten Scheiben nicht bewegt werden dürfen bis zum endgültigen verdünsten der Montageflüssigkeit. Die Trocknungszeit beträgt je nach Jahreszeit bis zu 4 Wochen, oder länger. Vorhandene Schlieren auf der KFZ -Tönung dürfen innerhalb der nächsten 7 Tage nicht abwischt werden. Bei der vorzeitigen Entfernung der Schliere, kann es zur Beschädigung der KFZ – Tönung kommen. Das Entfernen einer KFZ – Tönungsfolie am Fahrzeug ist problemlos. An der Heckscheibe besteht die Gefahr, dass Heizdrähte sich teilweise oder ganz ablösen können, die Heizdrähte können durch die Demontage auch unterbrochen werden. Trotz größter Sorgfalt, können wir keine Haftung für evtl. Schäden übernehmen.
Entwürfe, Schutzrechte
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Rein-Zeichnungen, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
Liefertermine / Lieferverzögerungen
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.
Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.
Haftungsbeschränkungen
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
Gewährleistung
Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.Von der Firma Nero Autoglas genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,…) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Nero Autoglas Nadine Fenten Heerstraße 15, 45478 Mülheim an der Ruhr, info@nero-autoglas.de . Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Fax 0208 / 307 234 36
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 35 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Archivierung, Datenschutz
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.
Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Schlussbestimmungen
Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur dann, indes sie sofern unsererseits durch die Inhaberin schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für einen Windschutzscheibenwechsel/ Steinschlagreparatur
- Geltungsbereich
Verkäufe Lieferung, Montagearbeiten und Reparaturarbeiten durch die Nero Autoglas, vertreten/handelnd durch die Inhaberin Nadine Fenten oder eines Ihrer Subunternehmer erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn die Nero Autoglas diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.
- Vertragsabschluss
Die Angebote der Nero Autoglas sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Erbringung der Leistung durch die Nero Autoglas zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach dessen Leistungsbedingungen.
- 3. Leistungsfristen und Termine
Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie durch die Nero Autoglas ausdrücklich bestätigt worden sind und der Kunde, alle, zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen, rechtzeitig mitgeteilt, bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen, vereinbarungsgemäß gezahlt, sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs liegende und nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die Nero Autoglas für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitigen Leistungen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; bei Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert diese länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Abnahme bei Reparatur
Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt wurde. Die Abnahme steht gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer durch die Nero Autoglas gesetzten, angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
Nimmt der Kunde das reparierte KFZ ohne Vorbehalte zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug ausgeschlossen. Ausgenommen sind hier Mängel an der reparierten oder ersetzten Scheibe durch die Nero Autoglas.
- Preise, Zahlungsbedingungen
Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei Autoglasleistungen (Windschutzscheibenwechsel), gültigen Audatex oder Glasmatic Preisliste, sowie zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Steinschlagreparaturen werden maximal folgende Preise berechnet: erster Steinschlag € 89,00, zweiter Steinschlag € 65,00 jeweils zzgl. gültiger Mehrwertsteuer.
Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; Der Rechnungsbetrag des Auftragswertes ist sofort nach Auftragserfüllung mit Zustellung der Rechnung ohne Abzüge fällig und ist zahlbar per Überweisung auf das Geschäftskonto der Firma Nero Autoglas Nadine Fenten. Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen, bei Überschreitung des Zahlungszieles innerhalb von 10 Tagen, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatzes. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschadens unsererseits wird hierdurch nicht berührt. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn die Nero Autoglas über den Betrag verfügen kann.
Sofern der Kunde zur Regulierung der Rechnung über seine KFZ-Versicherung eine Abtretungserklärung unterzeichnet, bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass für das betroffene KFZ eine Versicherung in entsprechendem Umfang besteht und er eine direkt Abrechnung der Windschutzscheiben-Reparatur oder des Austausches an seine KFZ-Versicherung wünscht. Lehnt die Versicherung eine Regulierung der Rechnung ab, durch die vom Kunden zu verantwortenden Gründen, (z.B. falsch Angaben des Kunden, Nichtdeckung wegen Versäumnissen des Kunden etc.) oder besteht keine entsprechende Versicherung für das betroffene KFZ, so verliert die Abtretungserklärung mit sofortiger Wirkung Ihre Gültigkeit und der Kunde ist sofort gegenüber der Nero Autoglas uneingeschränkt zahlungspflichtig.
Sofern der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die KFZ-Versicherung die Mehrwertsteuer aus der Rechnung nicht erstatten, so erfolgt die Berechnung der Mehrwertsteuer direkt an den Kunden. Der Kunde bekommt die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt in voller Höhe zurückerstattet. Dies nicht im Widerspruch zur Aussage, dass die Reparatur für den Kunden kostenlos erfolgte, wenn die Regulierung über eine KFZ-Kaskoversicherung geschieht.
Sollte ein Termin vom Kunden nicht eingehalten oder frühzeitig abgesagt werden, zum Windschutzscheibenaustausch/Reparatur ist die Nero Autoglas berechtigt, in jedem Einzelfall eine Ausfallpauschale von bis zu € 80,00 zu berechnen.
- Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen
Die Nero Autoglas gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich, nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen korrekten Vereinbarungen, über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistung.
Angaben, in Preislisten und/oder sonstigen von der Nero Autoglas dem Kunden überlassenen Informationsmaterialien, sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Mängel sind der Nero Autoglas unmittelbar, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach deren Bekannt werden mitzuteilen. Bei jeder Mängelrüge steht der Nero Autoglas das Recht zu, eine Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Leistungsgegenstandes vorzunehmen. Dafür ist es erforderlich, dass der Kunde, die Zeit und die notwendige Gelegenheit der Nero Autoglas einräumt.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Rechte des Kunden wegen Mängeln des Leistungsgegenstands oder der Leistungen voraus, dass er die Leistungen nach der Übergabe überprüft und der Nero Autoglas die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen unverzüglich bei ihrer Entdeckung mitgeteilt werden.
Bei Mängeln, werden durch die Nero Autoglas, nach eigener Wahl, für den Kunden, die kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache („Nacherfüllung“) sowie ggfs. deren Installation ausgeführt.
Der Kunde muss die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit der Nero Autoglas einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die Nero Autoglas mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an die Nero Autoglas den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Nero Autoglas den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Das Recht des Kunden bei Mängeln entfällt, wenn Mängel aus den vom Kunden verursachten Gründen eintreten; z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung, fehlerhaften Einbau durch den Kunden, nicht geeignetes Zubehör, nicht geeignete Ersatzteile, ungeeignete Reparaturmaßnahmen, durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht durch oder von der Nero Autoglas zu vertreten sind.
Die zum Zweck der Nacherfüllung notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt die Nero Autoglas. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist dem Kunden unzumutbar oder hat die Nero Autoglas sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
Ausnahme/Verweigerung: Der Verkäufer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursacht, wobei dies nach bestimmten Kriterien (Wert der Sache im mangelfreien Zustand, Bedeutung des Mangels) zu bewerten ist.
Die Verjährungsfrist der Rechte des Kunden wegen Mängeln beträgt 24 Monate, ab der Ablieferung der Leistungen an den Kunden. Die Verjährungsfrist nach § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
- Gewährleistung bei Reparaturen
Die Nero Autoglas gewährleistet eine nach dem Stand der Technik, entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbundglas-Reparatur der Versuch ist, eine kaputte Scheibe zu reparieren und den im Regelfall notwenigen Austausch zu vermeiden. Im Falle der Reparatur von Fahrzeugglas besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während/infolge der Reparatur das beschädigte Glas weiter reißt. Eine optische Wiederherstellung der Scheibe zwischen 80 und 95 % ist als typisch anzusehen.
Sollte der Reparaturversuch nicht erfolgreich und ein Austausch der Scheibe erforderlich sein, so hat der Kunde die Kosten für den Austausch zu tragen. Beauftragt der Kunde infolgedessen die Nero Autoglas mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Durch die Beauftragung der Nero Autoglas mit dem Windschutzscheibenwechsel, erstattet in diesem Fall, die Nero Autoglas, etwaige vorab gezahlte Kosten der Reparatur an denjenigen, der die Reparatur bezahlt hat. Für den Austausch ist eine gesonderte Beauftragung notwendig.
Die Abnahme von Reparaturen ohne Vorbehalt, schließt alle Gewährleistungsansprüche für die bei der Abnahme erkennbaren Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate, ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden.
- Haftung und Schadensersatz
Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8 wird die gesetzliche Haftung, durch die Nero Autoglas wie folgt beschränkt:
Die Nero Autoglas haftet der Höhe nach, begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
Die Nero Autoglas haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
- Garantiebedingungen
Die Nero Autoglas gewährt dem Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.
Die Nero Autoglas gewährt dem Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Bestimmungen zu Ziffer 9 die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung (Haltbarkeitsmängel) für die Dauer von 1 Jahr.
Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden und verlängert sich nicht durch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Rahmen dieser Garantie oder im Rahmen gesetzlicher Gewährleistungsansprüche. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde die Nachbesserung von Haltbarkeitsmängeln nur durch sie Nero Autoglas verlangen.
Die Nero Autoglas trägt die Kosten der Nachbesserung von Haltbarkeitsmängeln jedoch nur bis zur dreifachen Höhe des dem Kunden ursprünglich für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellten Betrages. Die darüberhinausgehenden Kosten der Nachbesserung, trägt der Kunde selbst. Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalls unter Vorlage der jeweiligen Rechnung bei der Nero Autoglas geltend zu machen.
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußere Einflüsse (z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel) entstehen und von der Nero Autoglas nicht zu vertreten sind.
Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.
- Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Auftragsbearbeitung personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Sperrung oder Löschung seiner persönlichen Daten.
- Widerrufsrecht / Belehrung
Der Kunde wird darüber belehrt, dass er bei einem Tausch der KFZ-Scheibe eine 14 tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB hat. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Auftrages. Der Widerspruch ist schriftlich an die Firma Nero Autoglas vertreten durch die Inhaberin Nadine Fenten, Heerstraße 15, 45478 Mülheim an der Ruhr zu richten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Mit der Ausübung des Widerspruchsrechts verliert der betroffene Auftrag seine Gültigkeit. Mit der Festsetzung eines Termins für den Windschutzscheibenaustausch erklärt der Kunde seinen Verzicht auf das Widerrufsrecht. Bei Stornierung eines terminierten Auftrags zum Windschutzscheibenaustausch ist Nero Autoglas berechtigt, eine Stornopauschale von € 85,00 zu berechnen.
- Wirksamkeit / Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Nero Autoglas in Mülheim an der Ruhr.